§ 64 Abs 2 GmbHG Eine Überschuldung im Sinne des GmbHG § 64 Abs 2 liegt dann vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr die Schulden deckt. Davon ist dann auszugehen, wenn sich bei […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Zahlungen- weite Auslegung
BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 – II ZR 292/91
GmbHG § 64; BGB §§ 276, 823 a) Ein Geschäftsführer haftet unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss nicht deswegen persönlich für eine Verbindlichkeit der GmbH, weil er zugunsten der Gesellschaft Sicherheiten aus seinem eigenen […]
Eintrag lesenLG Köln, Urteil vom 12.07.1989 – 9 S 43/89
Ist eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet und unterläßt ihr Geschäftsführer trotzdem den nach dem Lastschriftabkommen möglichen Widerruf einer Abbuchung, ist darin eine „Zahlung“ gemäß GmbHG § 64 Abs 2 zu sehen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Oktober 1985 – II ZR 276/84
Mit den Pflichten eines ordentlichen Geschäftsmanns sind Warenlieferungen vereinbar, denen eine vollwertige Gegenleistung, insbesondere gleichwertige (Bar-)Einnahme gegenübersteht.
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