Vergütungsklage des gekündigten Fremdgeschäftsführers I Prüfung internationaler Zuständigkeit im Berufungsverfahren I Behandlung urkundlich belegter Indiztatsachen im Urkundenprozess I analoge Anwendung ausländischer Schutzvorschriften des Arbeitsrechts auf den GmbH-Geschäftsführer I Zweiwochenfrist für die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages bei Alleingesellschafterstellung einer juristischen Person
1. § 513 Abs. 2 ZPO in der Fassung vom 27. Juli 2001 umfasst die Frage der internationalen Zuständigkeit nicht.
2. Die Wertungsfrage, ob urkundlich belegte Indiztatsachen den Schluss auf eine konkludente Vereinbarung rechtfertigen, ist im Urkundenverfahren erst im Rahmen der Begründetheit der Klage zu beantworten.
3. Zur analogen Anwendbarkeit von Art. 30 EGBGB auf den Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers.
4. Werden sämtliche Gesellschaftsanteile der den Geschäftsführer anstellenden GmbH von einer juristischen Person gehalten, kommt es für den Beginn der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB darauf an, wann das für die Kündigung vertretungsberechtigte Organ dieser juristischen Person die maßgebliche Kenntnis erhielt (Abgrenzung zu BGH, 15. Juni 1998, V ZR 180/97, WM 1998, 1537).
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