AktG § 121Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 121 Abs. 2 Satz 2; HGB § 161 § 121 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, als einberufungsbefugt […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Zeitpunkt des Wirksamwerdens
BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 – II ZR 109/11
Wirksamwerden eines nicht für nichtig erklärten Einziehungsbeschlusses mit dessen Mitteilung an den Gesellschafter I persönliche Haftung der ausschließenden Gesellschafter bei Unmöglichkeit der Abfindungszahlung wegen der Kapitalbindung
1. Wenn ein Einziehungsbeschluss weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird, wird die Einziehung mit der Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter und nicht erst mit der Leistung der Abfindung wirksam.
2. Die Gesellschafter, die den Einziehungsbeschluss gefasst haben, haften dem ausgeschiedenen Gesellschafter anteilig, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Abfindung aus dem ungebundenen Vermögen der Gesellschaft geleistet werden kann, oder sie die Gesellschaft nicht auflösen.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 8. Dezember 2008 – II ZR 263/07
GmbH I Satzungsregelung über den sofortigen Verlust der Gesellschafterstellung im Falle des Ausschlusses I Nichtigkeit eines Beschlusses über die Einziehung eines Gesellschaftsanteils
1. Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung – also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung – verliert (BGH, 25. Januar 1960, II ZR 22/59, BGHZ 32, 17, 23; Sen.Urt. v. 30. Juni 2003, II ZR 326/01, ZIP 2003, 1544).
2. Der Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils ist wegen Verstoßes gegen § 34 Abs. 3 GmbHG jedenfalls dann nichtig, wenn infolge einer Unterbilanz bzw. einer darüber hinausgehenden bilanziellen Überschuldung bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung feststeht, dass die Gesellschaft eine geschuldete – sofort fällige – Abfindung nicht aus freiem Vermögen aufbringen kann (BGH, 19. Juni 2000, II ZR 73/99, BGHZ 144, 365, 369 f.).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. September 1977 – II ZR 11/76
GmbH I Anteilseinziehung aus wichtigem Grund I Abfindung
Zur Auslegung und Wirksamkeit einer durch Satzungsänderung in den Gesellschaftsvertrag einer GmbH eingefügten Regelung, wonach ein Geschäftsanteil aus einem in der Person seines Inhabers liegenden, dessen Ausschließung rechtfertigenden wichtigen Grund eingezogen und der Betroffene mit einem unter dem Verkehrswert liegenden Entgelt abgefunden werden kann.
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