Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführervertrages wegen der Verletzung von Auskunftspflichten gegenüber dem Alleingesellschafter
1. Ein GmbH-Geschäftsführer ist verpflichtet, Fragen des Alleingesellschafters nach dem Stand einzelner Geschäfte wahrheitsgemäß zu beantworten und dabei alle entscheidenden Gesichtspunkte offenzulegen.
Dazu gehört es auch, den (für die Gesellschaft negativen) Standpunkt eines Vertragspartners wahrheitsgemäß mitzuteilen.
2. In einer vorsätzlich falschen bzw unvollständigen Information liegt eine so grobe Vertrauensverletzung, daß deshalb die fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführervertrage gerechtfertigt ist.
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