Zur Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei der zweigliedrigen GmbH
Bei einer zweigliedrigen GmbH bedarf die Frage einer Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers wegen Vertrauensentzugs einer umfassenden Abwägung aller Umstände, die bei objektiver Betrachtung für einen Vertrauensentzug und eine darauf gestützte Entlassung aus wichtigem Grund maßgebend sein können. Hierbei kann auch eine Rolle spielen, wie lange der Geschäftsführer schon für das Gesellschaftsunternehmen tätig gewesen ist und ob er sich in dieser Zeit sonst einwandfrei verhalten hat.
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