(Kartellverwaltungsverfahren gegen Genossenschaft: notwendig Beteiligte; unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde; zulässige Wettbewerbsverbote; Einschränkung des Wettbewerbsverbots hinsichtlich des gleichzeitigen Betriebs von Taxen und Mietwagen auf Mißbrauchstatbestand
Taxigenossenschaft
1. An einem Kartellverwaltungsverfahren, das sich gegen eine eingetragene Genossenschaft richtet, sind deren Mitglieder nicht notwendig beteiligt.
2. Im Rechtsbeschwerdeverfahren gemäß den WettbewG §§ 73 ff ist analog ZPO § 556 die unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde zulässig.
3. Die Satzung einer Genossenschaft darf den Mitgliedern nur insoweit Wettbewerbsverbote auferlegen, als diese zur Sicherung des Zwecks oder der Funktionsfähigkeit der Genossenschaft erforderlich sind.
4. Den Mitgliedern einer Taxigenossenschaft darf der gleichzeitige Betrieb von Mietwagen nicht generell verboten werden.
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