Beschlussfassung über Geltendmachung von Ersatzansprüchen, § 147 Abs. 1 AktG I Beschlussfassung über Abberufung besonderer Vertreter
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Zustellung der Klage bei Gesellschaft nach Ende der Anfechtungsfrist
OLG München, Urteil vom 06.10.2021 – 7 U 2562/20
Ausschluss des Gesellschafters I Zustellung demnächst
Eine Zustellung „demnächst“ nach Eingang des Antrags oder der Erklärung bedeutet eine Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen, selbst längeren Frist, wenn die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtsituation alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan hat.
Bei der Verzögerungsberechnung unbeachtlich ist daher unter Zugrundelegung der oben dargestellten Grundsätze der Zeitraum vom 22.08.2019 (Zeitpunkt der Klageeinreichung) bis zum Eingang der Kostenvorschussanforderung der Landesjustizkasse beim Klägervertreter am 04.09.2019, da die Klägerin auf die Kostenvorschussanforderung keinen Einfluss hatte und der Zeitraum von der Klageeinreichung bis zur Anforderung auch nicht so lange war, dass eine zwischenzeitliche Anfrage der Klägerin beim Gericht geboten gewesen wäre
OLG Köln, Urteil vom 24. August 2021 – 4 U 29/20
Ausschließung aus GbR aus wichtigem Grund
BGB-Gesellschaft I Ausschluss Gesellschafter aus wichtigem Grund I Alleinige Fortführung des Unternehmens der GbR I Rückzahlung unberechtigter Entnahmen I vorläufiger Rechtsschutz
Eintrag lesenOLG Dresden, Urteil vom 28. Mai 2020 – 8 U 2611/19
Anfechtungsfrist AktG § 246Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 246 Abs. 1 Zur Anfechtungsfrist für eine Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH. Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten und der Nebenintervenientin wird das Urteil des […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17.5.2019 – V ZR 34/18
WEG §§ 21, 27, 46; ZPO §§ 167, 222; GKG § 12 1. Im wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren steht der klagenden Partei in der Regel eine Erledigungsfrist von einer Woche zur Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses zu. Der […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2015 – I-6 U 55/14, 6 U 55/14
§ 246 Abs 1 AktG, § 167 ZPO, § 67 Abs 1 S 1 GKG, § 68 GKG 1. Eine innerhalb der Ausschlussfrist des § 246 Abs. 1 AktG eingegangene, aber erst lange nach Ablauf […]
Eintrag lesenOLG Celle, Urteil vom 04. September 2013 – 9 U 123/12
Aktienrechtliche Anfechtungsklage I Klagefrist bei Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH I verspätete Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses
Für eine von der Gesellschafterin erhobene Beschlussanfechtungsklage gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung muss zur Wahrung der entsprechend anzuwendenden Anfechtungsfrist von einem Monat aus § 246 AktG der Gerichtskostenvorschuss unverzüglich eingezahlt werden, damit die Klage „demnächst“ zugestellt wird. Diese Vorgabe wird verfehlt, wenn die Gesellschafterin den Vorschuss erst sechs Wochen nach Absendung der gerichtlichen Kostenrechnung begleicht.
Eintrag lesenOLG Rostock, Urteil vom 09.04.2010 – 2 U 107/09
AktG §§ 241, 243, 246, 249; GmbHG § 9, 55; ZPO § 167 1. Die Zustellung einer Klage ist noch „demnächst“ im Sinne von § 167 ZPO, wenn diese innerhalb einer vorgesehenen Klagefrist (hier: Monatsfrist […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. November 1988 – II ZR 82/88
§ 242 Abs 2 S 2 AktG, § 270 Abs 3 ZPO vom 03.12.1976 Die Frist, nach deren Ablauf ein nichtiger Hauptversammlungsbeschluß geheilt ist, verlängert sich mit Einreichung der Nichtigkeitsklage beim Gericht, sofern die Klage […]
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