§ 727 Abs 1 BGB, § 19 GBO, § 22 GBO, § 47 Abs 2 GBO Nach dem Tod eines Gesellschafters einer im Grundbuch als Eigentümerin eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Zwei-Personen-Gesellschaft
BGH, Urteil vom 4. April 2017 – II ZR 77/16
GmbH I Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen über die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers I Vorliegen eines wichtigen Grundes
Bei der gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die die Abberufung oder die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund betreffen, ist darauf abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlag oder nicht. Das Vorliegen des wichtigen Grunds hat im Rechtsstreit derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich darauf beruft.
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 15.12.2016 – 15 U 141/15
BGB § 705 ff Urteilstenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.07.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (9 O 407/14) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 15. Dezember 2016 – I-18 U 58/16
1. Zwar hat die Zwangseinziehung Voraussetzungen, die in der Person des jeweiligen Gesellschafters begründet sein müssen. Jedoch handelt es sich insofern um Voraussetzungen, deren Vorliegen der anfechtungsbefugte Gesellschafter gemäß § 246 AktG im Wege einer Anfechtungsklage und gestützt auf § 243 AktG geltend machen muss. Unterbleibt dies oder hat er damit keinen Erfolg und liegen keine Nichtigkeitsgründe vor, bleibt es bei einer wirksamen Einziehung, auch wenn deren Voraussetzungen tatsächlich nicht vorgelegen haben mögen und der betreffende Beschluss erfolgreich hätte angefochten werden können. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
2. Für die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte anlässlich einer Gesellschafterversammlung kommt es nicht auf die materielle Lage an, sondern auf die aus der Gesellschafterliste folgende formelle Legitimation.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016 – I-3 Wx 302/15
§ 29 BGB, § 46 Nr 5 GmbHG, § 59 Abs 1 FamFG, § 383 Abs 3 FamFG, § 85 AktG 1. In Ermangelung einer dem § 85 AktG entsprechenden Vorschrift im GmbH-Gesetz richtet sich […]
Eintrag lesenLG Köln, Urteil vom 17. März 2016 – 91 O 41/15
Die Einziehung wird mit der Mitteilung des Einziehungsbeschlusses an den betroffenen Gesellschafter wirksam, wenn der Beschluss weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird (Anschluss BGH, 24. Januar 2012, II ZR 109/11)
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2016 – I-6 U 89/15
1. Bei der GmbH kommt eine Gesellschafterklage (actio pro socio) nicht nur bei Beschlussanfechtungs- und -nichtigkeitsklagen, sondern auch dann in Betracht, wenn der eine Gesellschafter den anderen Gesellschafter wegen der treuwidrigen Schädigung des Gesellschaftsvermögens auf Leistung an die GmbH (hier: auf Rückzahlung einer ungerechtfertigten bzw. verbotenen Privatentnahme) in Anspruch nimmt und die vorrangige Haftungsklage der Gesellschaft durch den Schädiger vereitelt worden ist.
2. Die Befugnis für eine Gesellschafterklage steht nur demjenigen Gesellschafter der GmbH zu, der als Inhaber eines Geschäftsanteils in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist.
3. Der Grundsatz des § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO, dass eine nach Rechtshängigkeit eingetretene Übertragung des Rechts auf den Prozess keinen Einfluss hat, findet auch auf Gesellschafterklagen analoge Anwendung. Es gilt allerdings, dass eine Verfahrensfortsetzung für den ausgeschiedenen Gesellschafter nur zulässig ist, wenn er daran im konkreten Fall noch ein rechtliches Interesse hat. Dieses Interesse kann auch darin begründet sein, dass die Schädigung des Gesellschaftsvermögens mittelbar auch den Gesellschafter schädigt, weil sein Geschäftsanteil entsprechend weniger wert ist und somit Auswirkungen auf die Höhe oder auch die Durchsetzbarkeit seines Abfindungsanspruchs haben kann.
Eintrag lesenLSG Berlin-Potsdam, Urteil vom 07.01.2016 – L 9 KR 84/13
§ 20 SGB 11, SGB VI § 1 S. 1 Nr. 1, § 5 SGB 5, § 7 SGB 4, § 25 SGB 3 1. Ein GmbH-Gesellschafter, der in der GmbH angestellt und nicht zum […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Oktober 2015 – II ZR 214/13
BGB § 730 a) Ist in einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden, kann der Gesellschafter, der für sich ein Guthaben beansprucht, dieses aufgrund einer […]
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 28.01.2015 – 7 U 170/13
GmbHG § 34 Die Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters ist auch bei Fehlen einer dahingehenden Satzungsbestimmung zulässig; sie setzt das Vorliegen eines in seiner Person liegenden wichtigen Grundes voraus, wobei bei einer Zweipersonen-GmbH eine Gesamtbewertung des Verhaltens […]
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