Einträge nach Montat filtern

Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 16.08.1999 – L 4 KA 337/99

Dahinstehen kann hier, ob dem von der herrschenden Meinung vertretenen prinzipiellen Vorwegnahmeverbot der Hauptsache gefolgt werden kann (vgl. hierzu insbesondere Schoch, a. a. O., § 123 Rdnr. 141 ff.; Finkelnburg/Jank, a. a. O., Seite 95 ff.). Denn eine Vorwegnahme wird überwiegend (noch) zugelassen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und unzumutbar schweren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen werden müsste.

Schlagworte: Vorwegnahme der Hauptsache, Vorwegnahmeverbot