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Thüringer OLG, Beschluss vom 29.07.2010 – 6 W 91/10

GmbHG § 39

Bei der Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht nur die Willensbildung des GmbH-Geschäftsführers, sondern auch der Zugang dieser Willensbildung bei dem zuständigen Organ in der Form des § 39 Abs. 2 GmbHG nachzuweisen.

Schlagworte: Amtsniederlegung, Geschäftsführer, Handelsregister