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Thüringer OLG, Urteil vom 14.03.2001 – 7 U 913/00

BGB § 611

Der Annahme eines Arbeitsverhältnisses und einer sich daraus ergebenden Arbeitnehmerstellung des GmbH-Fremdgeschäftsführers steht entgegen, dass ein Geschäftsführer als Vertretungsorgan der Gesellschaft Arbeitgeberfunktion wahrnimmt und daher regelmäßig als Unternehmer und nicht als Arbeitnehmer anzusehen ist.

Schlagworte: Anstellungsvertrag, Geschäftsführer