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Thüringer OLG, Urteil vom 21.09.2004 – 8 U 1187/03

AktG § 302

Gegen den Anspruch einer GmbH-Tochtergesellschaft auf Verlustausgleich gem. § 302 Abs. 1 AktG (analog) kann die Muttergesellschaft nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen. Denn der Verlustausgleichsanspruch dient der Eigenkapitalerhaltung und die Aufrechnung führt zu keinem vollwertigen Zufluss von Kapital in die abhängige Gesellschaft.

Schlagworte: Aktienrecht, Kapitalerhaltung, Verlustausgleich