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Thüringer OLG, Urteil vom 21.10.1998 – 4 U 945/98

GmbHG § 38; ZPO §§ 935 ff.

1. Bis zur Rechtskraft des Urteils über die Berechtigung einer beschlossenen Abberufung des GmbH-GeschäftsführersBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Abberufung
Abberufung des GmbH-Geschäftsführers
ist einstweiliger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
einstweiliger
einstweiliger Rechtsschutz
Rechtsschutz
z. B. in Form eines Tätigkeitsverbots möglich.

2. Ein Verfügungsgrund ist gegeben, wenn ohne einstweilige gerichtliche Regelung der Verhältnisse, wie sie faktisch, nicht rechtlich bestehen, dem Antragsteller eine schwerwiegende Beeinträchtigung seiner rechtlich geschützten Interessen droht.

Schlagworte: Abberufung, Antragsteller hat wegen schwerwiegender Beeinträchtigung seiner Interessen ein besonderes Schutzbedürfnis und, einstweilige Verfügung, Geschäftsführer, Untersagung der Geschäftsführung und Vertretung bis zur Eintragung im Handelsregister, Vorläufige Untersagung der Geschäftsführung vor und bis zum Abberufungsbeschluss