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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.1971 – I 42/68 

vGA bei UnkenntnisBitte wählen Sie ein Schlagwort:
vGA
vGA bei Unkenntnis

Bei unrechtmäßigen Entnahmen eines Gesellschafters liegen verdeckte Gewinnausschüttungen nur dann vor, wenn sich die Geschäftsführung mit der Entnahme einverstanden erklärt und auf die Rückforderung des zu Unrecht entnommenen Betrags verzichtet. Ist das der Fall, so gehört die verdeckte GewinnausschüttungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gewinnausschüttung
verdeckte Gewinnausschüttung
nicht in das Jahr der Entnahme, sondern in das Jahr, in dem der Verzicht ausgesprochen worden ist.

Schlagworte: Unterschlagung, Unterschlagung von Gesellschaftsvermögen, Untreue, verdeckte Gewinnausschüttung, vGA, vGA bei Unkenntnis